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Warum wollten die Bürger das Kommunbraurecht?

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Schon vor der Einführung des Kommunbraurechts durften die Bürger brauen. Allerdings konnte immer nur eine kleine Menge an frischem Bier hergestellt werden, da ja nichts verkauft werden durfte.

Die Einführung des Kommunbraurechts erlaubte den Bürgern, eine bestimmte Menge an Bier in einem Brauhaus, das im Besitz der Gemeinde war, herstellen zu lassen.

Das von routinierten Braumeistern gebraute Bier wies eine höhere Qualität auf, die auch noch vom Bierkieser überprüft wurde.

Neben der Arbeitsersparnis durch die große Sudmenge gab es noch einen weiteren Vorteil: die teure Ausrüstung des Brauhauses, insbesondere der Braukessel, musste nur einmal für den ganzen Ort beschafft werden.

Daneben blieben die Vorteile des Hausbrauens erhalten: die eingesetzten Rohstoffe (Gerste, Hopfen sowie Brennholz für das Darren des Malzes und das Brauen) konnten selbst erzeugt und bereitgestellt werden, der Biertreber, der mit einem hohen Eiweißgehalt ein hervorragendes Viehfutter ist, konnte gerade im Winter an das Vieh verfüttert werden und der Gewinn, der ja dem gewerblichen Brauer zustand, besserte das Einkommen auf. Dafür lag aber auch das Risiko eines mißlungenen Sudes beim Kommunbrauer.

Das Malz- und das Brauhaus waren für die Gemeinde eine Einnahmequelle, das die Bürger für die Benutzung ein Kesselgeld entrichten mussten. Ein Ungeld, die damalige Biersteuer, konnte in nur einem Brauhaus einfach erhoben werden. Wollte einer der Brauer nicht zahlen, dann gab es eine einfache Möglichkeit, ihn zu überzeugen. Im Jahr 1551 steht in der "Marktrechtsordnung" von Luhe:

"Zum vierten, soll man allhier auch auf den Satz praun wie zu Naabburg und anderen Orten, da man das Ungelt gibt, gebräuchig ist und soll der Preumeister keinem kein Bier auf dem Preuhaus lassen, es sei denn das Kesselgeld zuvor richtig."

Von dem Ungeld durften die Gemeinden meist den 9. Teil für sich selbst einbehalten. Daher wurde bei Stadtbränden meist sofort das Brauhaus wieder errichtet, damit die Gemeinde zu Geld kam.

Zur Sicherung der Investition waren aber die Kommunbrauer gezwungen, im Brauhaus zu brauen. Auch sollte so eine Steuerhinterziehung oder der Betrug der Kunden mit minderwertigem Bier, das so hätte hinzugemischt werden können, verhindert werden.

Den Bauern in den umliegenden Orte war das Brauen verboten um die Versorgung mit Getreide sicherzustellen.

Welche Personengruppen im Brauhaus brauen lassen durften, erfahren Sie hier...