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Die Voraussetzung für den Verkauf von Bier war eine Erlaubnis (Privileg) des Landesherrn dazu. Zwar durfte jeder Bier brauen wie er wollte, aber nur für den Eigenverbrauch.

Dies entsprach dem absoluten Eigentumsbegriff, der auf das römische Recht zurückgeht. Demnach durfte jeder mit seinen eigenen Sachen nach Belieben verfahren.

In Nürnberg und Regensburg, wo sich schon früh ein Stadtwesen herausgebildet hat, wurde das Brauprivileg einzelnen Bürgern verliehen, die sich dann zu Zünften vereinten.

In Regensburg wurde aber 1230 bestimmt, daß jeder Bürger Bier für den Hausverbrauch ohne Widerrede der Brauer herstellen darf, dies aber nicht zum Verkauf anbieten darf.

In dem Gebiet der mittleren und nördlichen Oberpfalz, wo sich Städte und Märkte erst ab 1300 bildeten, wurde das Brauprivileg zusammen mit der Markt- oder Stadterhebung allen Bürgern des Ortes verliehen.

Zwar sind die Urkunden häufig bei Bränden zerstört worden, so daß der genaue Beginn des Kommunbraurechts häufig nicht mehr festgestellt werden kann. Es gibt aber immer wieder Hinweise wie eine Bestätigung der Rechte, städtische Brauordnungen, Streitfälle oder Erwähnungen des Brauhauses.

So konnten alle Bürger am Wohlstand teilhaben, was in der rauhen Landschaft der Oberpfalz auch notwendig war.

Aus Nabburg liegt der älteste Nachweis über ein Kommunbraurecht vor. Der Freiheitsbrief, den Herzog Rudolf am 31. März 1296 in Schnaitbach erließ, gibt den Nabburgern Bann- und Zwangsrechte. Der Artikel 14 lautet:

"Swer in aeiner meil vmbe die vorgenanten stat siudet oder briwet, schenchet oder mvelzet, des sol sich vnser rihter vnderwinden von vnsern vnd vin der stat wegen."

Weiter:

"Ez ensol auch nieman auf dem gaewe schenchen pir, met noch wein, danne in den etafern, vnd sol man daz selbe trinchen nemen in vnser stat."

In Auerbach ist noch eine Urkunde aus dem Jahr 1354 erhalten, in der Kaiser Karl IV., der Gründer der Prager Universität und Erbauer der Prager Karlsbrücke, auf das Braugeld zu Auerbach verzichtet.

Vor 1400 ist in 9 Städten und Märkten der heutigen Oberpfalz das Kommunbraurecht sicher nachzuweisen.

Der Begriff "Zeigel" ist das erste Mal in Neustadt an der Waldnaab aus dem Jahr 1508 überliefert.

Wer im Kommunbrauhaus brauen lassen durfte, erfahren Sie hier...